Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.03.1973

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   BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69   

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BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69 (https://dejure.org/1973,28)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1973 - IV C 66.69 (https://dejure.org/1973,28)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1973 - IV C 66.69 (https://dejure.org/1973,28)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage gegen einen auf einer im Bebauungsplan festgesetzten "öffentlichen Grünfläche" errichteten Kinderspielplatz - Auslegung des Begriffs "Grünfläche" in § 9 Abs. 1 Nr. 8 Bundesbaugesetz (BBauG) - Konkretisierungserfordernis bezüglich der Festsetzungen in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche [hier: Kinderspielplatz]; Nachbarrechtlicher Abwehranspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 5
  • NJW 1973, 1710
  • MDR 1974, 72
  • DVBl 1973, 635
  • DÖV 1973, 712
  • BauR 1973, 168
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
    Sollte der Bebauungsplan insoweit keinen nachbarschützenden Inhalt haben, so könnte es doch sein, daß die objektiv rechtswidrige Einrichtung und Unterhaltung des Kinderspielplatzes die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und dadurch die Kläger schwer und unerträglich in ihrem Eigentumsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) trifft (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [179]).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
    Eine solche rein negative Festsetzung ist aber nach § 9 BBauG unzulässig (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 8.70 - [BauR 1972, 282; DÖV 1972, 822]).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69
    Diese Frage, die sich bundesrechtlich im Hinblick auf § 30 in Verbindung mit § 29 BBauG stellen könnte, kann hier deshalb unbeantwortet bleiben, weil die Festsetzung der "sonstigen Nutzungen" im Bebauungsplan kraft des Rechtsnormcharakters dieses Planes aus sich heraus rechtsverbindlich ist, ohne daß die Rechtsverbindlichkeit erst durch § 29 BBauG vermittelt werden müßte (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 1966 - BVerwG IV C 36.65 - in BVerwGE 25, 243 [248 ff.]).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Diese rechtssatzmäßige Verbindlichkeit des Bebauungsplanes wirkt sich dabei nicht nur im Sinne des § 30 BBauG auf die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben sowie auf die Zulässigkeit einer sonstigen Grundstücksnutzung, aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - [BVerwGE 42, 5] sowie Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - [BVerwGE 42, 30]); sie ist vielmehr ebenso auch normativer Maßstab für die Rechtmäßigkeit aller hoheitlichen Maßnahmen, die zwar nicht in Anwendung unmittelbar baurechtlicher Vorschriften ergehen, aber auf die durch den Bebauungsplan rechtsverbindlich festgesetzte städtebauliche Ordnung Einfluß nehmen oder auf ihr beruhen.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Zweifelhaft ist, ob die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde durchdringen kann, soweit sie eine Verletzung der Vorlagepflicht des Normenkontrollgerichts nach § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwGO wegen Abweichung von den Urteilen des Senats vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - (BVerwGE 40, 258), vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - (BVerwGE 42, 5), vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - (NVwZ 1986, 556 = ZfBR 1986, 189) und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - (BVerwGE 81, 111 = NVwZ 1989, 655 = DVBl. 1989, 458) geltend macht.

    Aus den Entscheidungen des Senats vom 14. Juli 1972 und vom 16. Februar 1973 (a.a.O.) kann sie nicht ohne weiteres beantwortet werden.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Soll ein Spielplatz angelegt werden, bedarf es einer Ausweisung als öffentliche Grünfläche mit dieser Zweckbestimmung (vgl. § 9 Nr. 15 BauGB sowie BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138).
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   OLG Celle, 06.03.1973 - 2 Ws 58/73   

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OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.1973 - 2 Ws 58/73 (https://dejure.org/1973,3399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1710
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 24.10.2011 - 3 Ws 1022/11

    Rechtsmittel bei Ablehnung einer Protokollierung nach § 24 II Nr. 1 RpflG

    Ferner ist anerkannt, dass eine Beschwerdeentscheidung ausnahmsweise dann anfechtbar ist, wenn nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht über das Rechtsmittel zu befinden gehabt hätte, weil andernfalls die vom Gesetz gewollte Entscheidung des Oberlandesgerichts im Beschwerdeverfahren nicht erreichbar wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 15.11.2004 - 3 Ws 188-11898/94 mwN; OLG Frankfurt [1. Strafsenat], NJW 1980, 1808; OLG Hamm, NJW 1972, 1725; OLG Celle, NJW 1973, 1710; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 111; Meyer-Goßner, § 310 Rn 2; Engelhardt, in: KK-StPO, 6. Aufl., § 310 Rn 5; Plöd, in: KMR-StPO § 310 R 1 - jew. mwN).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch anerkannt, dass von diesem Grundsatz dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn das Landgericht zur Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig war oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren (so genau für die vorliegende Fallkonstellation OLG Frankfurt, NJW 1980, 1808; vgl. ferner OLG Celle, NJW 73, 1710; OLG Hamm, NJW 72, 1725; OLG Karlsruhe, Die Justiz 2002, 23; OLG Koblenz, NZV 2001, 314; OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 211; Meyer-Goßner, 54. Aufl., § 310 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    In einem solchen Fall ist die (sofortige) Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts zulässig, weil sonst die vom Gesetz gewollte Entscheidung des dem Landgericht übergeordneten Gerichts im Beschwerdeverfahren nicht erreichbar wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. November 1981 - 3 Ws 623/81 - und 3. Mai 1985 - 3 Ws 182/85 - BayObLGSt 1955, 19; OLG Bremen NJW 1967, 1975; OLG Celle NJW 1973, 1710; OLG Frankfurt NJW 1980, 1808; OLG Hamm MDR 1981, 425; KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 310 Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 310 Rdnr. 2; LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 310 Rdnr. 7; KMR-Plöd, StPO, 7. Aufl., § 310 Rdnr. 1; SK-Frisch, StPO, § 310 Rdnr. 10).
  • OLG Dresden, 07.04.1993 - 2 Ws 116/93
    Die Rechtslage ist ähnlich derjenigen, bei der das Landgericht über eine Beschwerde gegen einen Beschluß des Amtsgerichts entschieden hat, die in Wahrheit als Rechtsbeschwerde aufzufassen war: in diesem Fall gewährt die Rechtsprechung gegen den Beschluß des Landgerichts die einfache Beschwerde an das Oberlandesgericht (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1977, 23; OLG Celle NJW 1973, 1710; vgl. auch LR-Gollwitzer StPO , 23. Auflage, Nr. 7 zu § 310 ; KK - Engelhardt StPO , 2. Auflage, Rdnr. 5 zu § 310).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07
    Zum anderen handelt es sich um Fälle, in denen das Landgericht, das über eine Rechtsbeschwerde gemäß § 79 OWiG entschieden hatte, funktionell nicht zuständig war (vgl. OLG Celle NJW 1973, 1710 [OLG Celle 06.03.1973 - 2 Ws 58/73] ).
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